Revidierte Verordnung über Kostenlimiten und Darlehensbeträge

Seit dem 1. Februar 2023 ist die revidierte Verordnung über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte in Kraft. Grund für die Revision sind die gestiegenen Land- und Baupreise. Die Kostenlimiten werden dieser Entwicklung angepasst und im Schnitt um 10 Prozent angehoben. Für die Gewährung von Bundeshilfe dürfen die standortabhängigen Anlagekostenlimiten in der Regel nicht überschritten werden. Auf der BWO-Website können diese Limiten nach Art des Objektes und nach Standort abgefragt werden: >>> https://bit.ly/3l0jE26