Der für die Mieten geltende Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 %

Der Referenzzinssatz bleibt mit 1,25 % auf dem gleicher Höhe wie zuletzt veröffentlicht. Er gilt für die Ermittlung von Mieten in der gesamten Schweiz.
Seit dem 3. März 2020 beträgt der Referenzzinssatz 1,25 %. Da er im Vergleich zum Vorquartal unverändert geblieben ist, ergeben sich daraus keine neuen Ansprüche auf Mietminderung oder -erhöhung. Liegt der Miete für einen einzelnen Mietvertrag jedoch nicht der aktuelle Referenzzinssatz von 1,25 % zugrunde, besteht ein Anspruch auf dessen Minderung aufgrund der vorangegangenen Senkung des Referenzzinssatzes. Darüber hinaus können auch andere Kostenänderungen (Verschiebung der Veränderung des Verbraucherpreisindex um 40 %, Veränderung der Instandhaltungskosten) zu einer Mietanpassung berechtigen, die ggf. bei der Berechnung der Mietminderung berücksichtigt werden kann.