Auch Wirtschaftskommission des Ständerats befürwortet neuen Rahmenkredit

Die Wirtschaftskommission des Ständerats stimmt einem neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung zu. Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Denn die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus entspricht nicht nur einem Verfassungsauftrag, sondern auch einem wichtigen Anliegen der Bevölkerung.

Gestern stimmten die Mitglieder der Wirtschaftskommission des Ständerats einem neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Nach dem deutlichen Ja des Nationalrats im Dezember ist dies nun ein klares Signal auch für den Ständerat, der voraussichtlich in der Frühjahrssession über den Rahmenkredit abstimmen wird. «Das ist ein erfreulicher Entscheid, der zeigt, dass die Bundesbürgschaften politisch breit abgestützt sind», sagt Eva Herzog, Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Für den gemeinnützigen Wohnungsbau sind die Bürgschaften ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument». Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus entspricht nicht nur einem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV), sondern auch einem dringenden Anliegen der Bevölkerung. Gemäss der Abstimmungsanalyse zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» befürworten drei Viertel der Bevölkerung Massnahmen für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau.

Wichtiges Instrument für günstige Finanzierungen
Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 1,7 Mia. Franken dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Dank der Bundesbürgschaft erzielt die EGW attraktive Konditionen für ihre Anleihen am Kapitalmarkt. Daraus vergibt sie langfristige Hypothekarkredite mit festem und tiefem Zinssatz an gemeinnützige Bauträger. Auf diese Weise werden aktuell rund 35’000 Wohnungen in der ganzen Schweiz günstig finanziert – ohne dass es den Bund etwas kostet. Denn seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden. Der aktuelle Rahmenkredit wird Mitte 2021 ausgeschöpft sein. Ein neuer Rahmenkredit für die Jahre 2021 bis 2027 ist zwingend nötig, damit die EGW gemeinnützigen Bauträgern weiterhin günstige Finanzierungen anbieten kann.