Schriftliche Generalversammlungen bis Ende 2021 möglich

Die COVID19-Verordnung 3 wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Generalversammlungen können daher bis Ende nächstes Jahr weiterhin auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Den Genossenschaften steht somit ein Wahlrecht zu, ob die Generalversammlung physisch durchgeführt wird oder nicht – vorausgesetzt, dass kein erneutes Veranstaltungsverbot ausgesprochen werden muss.

Die Organisation Ihrer schriftlichen GV: kein Problem!

Der Rechtsdienst von Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz empfiehlt aufgrund der aktuellen Situation, Generalversammlungen auf schriftlichem Weg durchzuführen und kann Sie aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate umfassend in der Organisation unterstützen. Sämtliche Unterlagen für die Durchführung einer korrekten schriftlichen Generalversammlung können beim Rechtsdienst bezogen werden.

Sie erhalten folgende Unterlagen zu einem Pauschalpreis von CHF 200.– im Paket:

  • Beschluss des Vorstands über die Durchführung einer schriftlichen GV
  • Einladungsschreiben
  • Stimmrechtsausweis
  • Beispiele für Abstimmungszettel
  • Protokoll für die Restversammlung
  • Excel für das Abstimmungsergebnis
  • Tipps für eine effiziente Auszählung

Für eine Beratung oder für den Bezug der Unterlagen wenden Sie sich via E-Mail direkt an unsere Mitarbeitenden des Rechtsdienstes:

Myriam Vorburger, myriam.vorburger@wbg-schweiz.ch

Thomas Elmiger, thomas.elmiger@wbg-schweiz.ch

Katharina Bossert, katharina.bossert@wbg-schweiz.ch

Der Verband stellt sich auch als neutrale Empfangsstelle zur Verfügung und kann die Auszählung übernehmen.