Neuer Rahmenkredit für die Emissionszentrale EGW

Zwischen Herbst 2020 und Sommer 2021 stimmt das Parlament über einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung ab. Dieser wird in erster Linie für die Gewährung von Bügschaften für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohbauträger (EGW) verwendet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen neuen Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für die Jahre 2021 bis 2027. Bereits in den Jahren 2003,  2011 und 2015 sprach das Parlament entsprechende Rahmenkredite.
Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. September 2020

Was ist die Emissionszentrale EGW?
Die EGW ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument für gemeinnützige  Wohnbauträger.  Sie verschafft insbesondere kleinen und mittelgrossen Bauträgern Zugang zum Kapitalmarkt.
Die EGW legt zwei bis vier Mal jährlich Anleihen am Kapitalmarkt auf. Dank der Bundesbürgschaft erzielt sie günstige Konditionen am Kapitalmarkt. Aus den Anleihen vergibt sie langfristige Hypothekarkredite mit festem und tiefem Zinssatz an ihre Mitglieder, gemeinnützige Wohnbauträger. Im Vergleich zu Festhypotheken anderer Anbieter sind diese wesentlich günstiger.  Dank den EGW-Hypotheken können rund 35’000 Wohnungen in über 300 Schweizer Gemeinden zu günstigen Mietzinsen angeboten werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der EGW.

Unterlagen der Dachverbände der gemeinnützigen Wohnbauträger