GWB

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Um allen eine Wohnung zu tragbaren Bedingungen zu sichern, reichen die Marktkräfte nicht aus. Zur Ergänzung braucht es die gemeinnützigen Wohnbauträger (GWB), dies sind insbesondere Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen sowie gemeinnützige Vereine und Aktiengesellschaften, welche preisgünstige Wohnungen erstellen, sichern und erneuern. Der Zugang zu einer qualitativ angemessenen und an die Bedürfnisse des Einzelnen angepassten Wohnung zu einem bezahlbaren Preis stellt für jeden Einzelnen und jede Familie ein grundlegendes Recht dar.
Durch Verzicht auf spekulative Gewinne und übersetzte Preise sowie durch nachhaltige Bewirtschaftung ihres Bestandes leisten die gemeinnützigen Wohnbauträger einen unerlässlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung der Schweiz. Ihre Leistungen entlasten das Gemeinwesen in finanzieller und sozialer Hinsicht und tragen zum sozialen Frieden bei. Darum muss ihr Anteil an Wohnraum erhalten und weiterentwickelt werden.

Um als gemeinnütziger Wohnbauträger (GWB) anerkannt zu werden, muss ein Wohnbauträger bestimmte Bedingungen erfüllen, die in der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz festgelegt und vom Bundesamt für Wohnungswesen ordnungsgemäss zertifiziert sind. Die GWB spielen eine regulierende Rolle auf dem Immobilienmarkt, indem sie ihre Wohnungen ohne jegliche spekulative Absicht zum Selbstkostenpreis vermieten. Ihre Wohnungen sind somit im Durchschnitt 20% billiger als andere Mietunterkünfte. Es gibt eine Vielzahl von GWB: Wohnbaugenossenschaften, Bewohnergenossenschaften, Baugenossenschaften, Stiftungen und andere gemeinnützige Vereine und sogar Aktiengesellschaften.

Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften ist der Bau von qualitativ hochwertigem Wohnraum zu erschwinglichen Mieten für alle Bevölkerungsschichten. In den meisten Wohnbaugenossenschaften sind die Bewohner Mitglieder und damit an der Zukunft der Genossenschaft beteiligt. Sie zahlen keine Mietgarantie, wenn sie beitreten, wie dies bei Mieteinheiten auf dem freien Markt der Fall ist, aber sie hinterlegen Anteile, die sie zu Miteigentümern der gesamten Genossenschaft machen. Aufgrund seiner Rechtsform und seiner Satzung geniesst eine GWB von einer bestimmten Anzahl Bundeshilfen.

  •  Die Genossenschaftsbewohner und -bewohnerinnen profitieren von durchschnittlich tieferen Mietzinsen als im übrigen Wohnungsmarkt. Denn Genossenschaften wollen mit ihren Liegenschaften keinen Profit erwirtschaften. Sie verrechnen nur eine so genannte Kostenmiete, das heisst, lediglich so viel, wie sie die Wohnung (inkl. Land, Baukosten, Unterhalt und Verwaltung) effektiv kostet.
  • Die Liegenschaften der Genossenschaften dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie sind der Spekulation entzogen und bleiben langfristig günstig.
  •  Die Bewohner geniessen eine hohe Wohnsicherheit. Mitglieder der Genossenschaft haben ein Wohnrecht und man kann ihnen die Wohnung nicht einfach kündigen.
  •  Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können mitbestimmen und mitgestalten. Jedes Genossenschaftsmitglied wird an die Generalversammlung eingeladen und kann ьber wichtige Geschäfte abstimmen sowie die Mitglieder des Vorstandes wählen.
  •  Wer etwas verändern oder ein Projekt lancieren möchte, kann einen Antrag an die Generalversammlung stellen. Noch aktiver mitgestalten kann sein Wohnumfeld, wer im Vorstand oder in einer Arbeitsgruppe mitwirkt.
  •  Viele Baugenossenschaften sorgen für ein aktives Gemeinschaftsleben in ihren Siedlungen, mit Anlässen, Freizeitangeboten und sozialen Dienstleistungen.
  • Anders als für Wohneigentum braucht es für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft kein grosses eigenes Kapital. Die Genossenschafter tragen nicht das Risiko eines Immobilienkaufs.

Der Verein wohnbaugenossenschaften Schweiz hat einen Online-Leitfaden für all diejenigen erstellt, die eine Wohnbaugenossenschaft gründen möchten. Um alles über dieses Thema zu erfahren, werfen Sie einen Blick in unseren Online-Leitfaden: www.wohnbaugenossenschaft-gruenden.