Bund hilft Wohnbaugenossenschaften bei energetischen Sanierungen

Viele Liegenschaften im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger bedürfen einer energetischen Sanierung. Mit einem auf die Jahre 2021 bis 2023 befristeten Sonderprogramm schafft der Bund einen Anreiz für umfassende Sanierungen, ohne dass dadurch die Mieten wesentlich steigen. Mit zinslosen Darlehen aus dem Fonds de roulement werden Erneuerungsvorhaben gefördert, bei welchen der Zustand der Gebäudehülle nachweislich auf die GEAK-Stufe B verbessert wird oder welche den Minergie-Standard erfüllen. Der Anreiz besteht darin, dass die Darlehen während den ersten 10 Jahren nicht verzinst werden müssen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre, und pro Wohnung wird ein Betrag von Fr. 50’000 ausgerichtet. Die Mieter sollen während den Bauarbeiten ihre Wohnung nicht verlassen müssen.

Die gemeinnützigen Wohnbauträger besitzen knapp 170’000 Wohnungen insbesondere in Städten und Agglomerationen. Deren Mietzinse sind wegen des Prinzips der Kostenmiete im Schnitt um 20% günstiger als die Gesamtheit der Mietwohnungen und damit von grosser Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum. Die grosse Mehrheit dieser Gebäude ist über 30 Jahre alt und genügt den heutigen energetischen Standards nicht. Dank des Sonderprogramms kann ein Teil davon ohne massive Mietkostensteigerungen erneuert werden, und die ortsansässigen Unternehmer profitieren von Aufträgen.

Parallel zum Sonderprogramm für die gemeinnützigen Wohnbauträger wird auch die Stiftung für Wohneigentumsförderung SFWE ein ähnliches Programm aus ihrem Fonds anbieten. Auch hier sollen der Zustand der Gebäudehülle auf die GEAK-Stufe B verbessert oder der Minergie-Standard erfüllt werden. Die energetischen Anforderungen sind dieselben wie für gemeinnützige Projekte. Pro Wohnung können Fr. 90’000 beantragt werden, wobei maximal für 3 Wohnungen ein Darlehen möglich ist. Die SFWE fördert im Auftrag des Bundes Wohnraum im ländlichen Raum, insbesondere in einem landwirtschaftlichen Umfeld.

Über die Bedingungen des Sonderprogramms für die gemeinnützigen Wohnbauträger informiert ein Merkblatt des Bundesamtes für Wohnungswesen: www.bwo.admin.ch > Wohnraumförderung > Bundeshilfen seit 2003 (WFG). Gesuche um Darlehen aus dem Sonderprogramm können bis spätestens Mitte Oktober 2023 bei den beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus eingereicht werden. Dasselbe gilt für die SFWE.